Kameratechnische Untersuchung

Kamera-Befahrung

Kameratechnische Untersuchung für private Abwasser

Die Inspektion von Hausanschlüssen und Grundleitungen setzt besondere technische Ausrüstung und praktische Erfahrung vorraus. Mit Einsatz einer neuen, äusserst stabilen und zuverlässigen Glasfaserstab-Anlage (Farbkamera), mit flexibelem Kamerakopf, ist es uns möglich eine optische Zustands- erfassung zu dokumentieren.

Die Anlage ist mit einem zehntelmetergenauen elektronischen Meterzähler ausgestattet. Die 30m Schubkabel sind für einen optimalen Vorschub besonders stabil ausgeführt und ermöglichen daher einen weiten Aktionsradius.

Die Kamera wird über einen Schacht auf dem Grundstück oder einer Revisionsöffnung in Ihrem Haus in die Leitung eingesetzt. Der Glasfaserstab wird in die Leitung eingeschoben und über den Kamera-Bildschirm, können unsere Inspektionsfachleute, mit Ihnen zusammen, eine Zustandskontrolle durchführen. Durch die Kanalinspektion verschaffen wir Ihnen Klarheit über Versatzstellen, Scherbenbildung, Löcher, Risse und Deformationen, Wurzeleinbrüche und undichte Muffen.

Eine Inspektion mit Dokumentation der Ergebnisse ist sinnvoll. Die Dokumentation besteht aus einer Videoaufzeichnung und einer digitalisierten Aufzeichnung auf CD oder DVD. Dazu gehört auch eine fotografische Dokumentation von festgestellten Schäden.

Es gibt Fristen für die Kontrolle!

(Stiftung Warentest / Private Abwasserleitungen / 24.11.2006)

Was viele nicht wissen: Die Grundstückseigentümer müssen die Rohre kontrollieren und bei Schäden sanieren. Die Satzungen der Kommunen nennen Fristen oder schreiben vor, dass die Leitungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Eine solche Regel ist die DIN 1986 über Entwässerungsanlagen. Sie legt fest, dass private Abwasserrohre bis zum 31. Dez. 2015 auf Dichtheit geprüft und im Schadensfall saniert werden müssen.“

Gesetzliche Grundlagen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 18a legt fest welche Grundsätze beim Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten ist: Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Defekte oder nicht den Regeln der Technik entsprechende Grundstücksentwässerungen können in mehrfacher Hinsicht das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen. 

Austretendes Abwasser kann Grundwasser und Böden verunreinigen, eintretendes Wasser kann die öffentlichen Kanalnetze und ihre Funktion gefährden. 

Sind die Entwässerungsanlagen Ihrer Liegenschaft seit längere Zeit in Betrieb, ist es sinnvoll, den Zustand der Anlagen – nach vorgängiger Reinigung – durch unsere erfahrenen Spezialfachleute mit Kanalfernsehen begutachten zu lassen. Die Zustandsaufnahmen im Untergrund sollten regelmässig (z.B. alle 10 Jahre) erfolgen. Dieses Vorgehen verschont Sie vor unangenehmen Überraschungen!